Abgeltungssteuer Altersvorsorge: Welche Anlagekonzepte sind gefragt?

Die Einführung der Abgeltungssteuer wirft viele Fragen im Rahmen der Altersvorsorge und privaten Vermögensplanung auf. Die Ausweitung der Steuerpflicht macht eine differenzierte Betrachtung der jeweiligen Anlageform im Rahmen der Abgeltungsteuer und der eigenen Altersvorsorge nötig, um von den Chancen der Abgeltungssteuer zu profitieren. Es stellt sich für die Altervorsorgeplanung die Frage: Welche Anlagekonzepte gewinnen an Attraktivität? Die Wahl der Anlageform für das Umgehen der Abgeltungssteuer-Zahlungen ist dabei entscheidend.

Bedeutung Abgeltungssteuer im Rahmen der Altersvorsorge

Zuerst ist es wichtig sich der Veränderungen welche die Abgeltungsteuer für die Altervorsorge mit sich bringt bewusst zu werden. Einen Überblick über die seit 2009 geltenden Regelungen finden sie unter Abgeltungsregelungen.

Insgesamt trifft die Abgeltungssteuer die Altersvorsorge in erheblichem Umfang. Fondsinvestments, die dem Vermögensaufbau und der Altersvorsorge zuzuzählen sind, werden unattraktiver. Für Fondanteile als Einmalanlage oder im Rahmen eines Sparplanes, die ab dem 1.1.2009 gekauft werden, fällt unabhängig von der Haltedauer Abgeltungsteuer an.

Wünscht der Anleger die Berücksichtigung von Freibeträgen und Werbungskostenpauschale, so muss hierzu ein entsprechender Freistellungsauftrag der Bank erteilt werden. Vorrangiges Ziel des Anlegers sollte sein das bestehende Portfolio hinreichend nach den steuerlichen Gegebenheiten zu optimieren. D.h. unvorteilhafte Anlagen sind aus der Vermögensplanung zu beseitigen und durch steuerlich effiziente Altersvorsorgekonzepte zu ersetzen.

Betroffen sind vor allem auch Anleger die mit Fondssparplänen Altersvorsorge betreiben. Mit der Abgeltungssteuer werden auch bei Realisierung von Gewinnen aus Fondssparplänen 25% Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig. Anlagekonzepte wie z.B. die Riester-Rente gewinnen damit auch für den nicht förderfähigen Personenkreis stark an Bedeutung.

Keine Abgeltungssteuer und zusätzliche staatliche Förderung mit der Riester-Rente

Zertifizierte Riester-Produkte als Fondsparplan fallen nicht unter die Abgeltungssteuer. In der Ansparphase erhält der Anleger attraktive staatliche Förderungen und Steuerersparnisse. Bei einer späteren Auszahlung unterliegt die volle Rente dem persönlichen Steuersatz.

Überzahlungen in die Riester-Rente werden bevorzugt behandelt und unterliegen nicht den neuen Regelungen der Abgeltungssteuer. Von einer Überzahlung spricht man, wenn in den Riester Fondssparplan mehr als der maximal steuerlich geförderten Jahresbeitrag von 2.100,- Euro einzahlt werden oder wenn eine nicht förderberechtigte Person in einen Riester-Vertrag einbezahlt.

Keine Abgeltungssteuer und zusätzliche Steuerersparnis mit der Rürup-Basisrente

Eine weitere Möglichkeit bildet die Rürup-Rente. In ihrer fondsbasierenden Variante können die Abgeltungssteuer-Zahlungen umgangen werden und in der Ansparphase Steuern gespart werden. Einzahlungen bis zu 20.000 € (40.000 € bei Verheirateten) pro Jahr können steuerlich geltend gemacht werden.

Als Pendant zur Riester- Rente ist diese Form der Altervorsorge speziell für den Personenkreis konzipiert, der nicht unter die Riester-Förderung fällt.

Altersvorsorge im Zeichen der Abgeltungssteuer im Angebot

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